Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Status: März 2025
§ 1 Anwendungsbereich und Geltungsbereich
Unternehmensinformationen: Oido GmbH ("Oido"), mit Sitz in Götzens, Tirol, Österreich, spezialisiert sich auf die Produktion und den weltweiten Vertrieb von hochwertigen Akustikprodukten, einschließlich Paneelen und Beleuchtungslösungen ("Waren").
Anwendbarkeit: Alle Verkäufe und Dienstleistungen von Oido an seine Kunden ("Kunde(n)") unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ("AGB"). Diese AGB werden jedem Angebot beigefügt und stehen auf der offiziellen Website von Oido zum Download bereit. Sie gelten für alle Vereinbarungen zwischen Oido und dem Kunden betreffend den Kauf und die Lieferung von Waren und damit verbundenen Dienstleistungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Zukünftige Geschäfte: Diese AGB dienen auch als Rechtsgrundlage für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Oido, selbst wenn sie in nachfolgenden Vereinbarungen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Konfliktierende Bedingungen: Sollten die Kunden im Bestellprozess auf ihre eigenen AGB verweisen, haben die AGB von Oido Vorrang, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart. Durch die Auftragserteilung und widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung von Oido ("AB") stimmt der Kunde der ausschließlichen Anwendung der AGB von Oido zu. Die Annahme gilt spätestens mit Erfüllung der Dienstleistung als erfolgt.
Befugnis der Vertreter: Die Außendienst- und Verkaufsvertreter von Oido sind nicht befugt, Vereinbarungen oder Verpflichtungen einzugehen, die von diesen AGB abweichen. Solche Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von bevollmächtigten Vertretern von Oido (z. B. Geschäftsführer oder Prokuristen).
Abtretung: Der Kunde erkennt an, dass Oido den Vertrag und/oder einzelne Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen übertragen und dessen Verpflichtungen von diesen erfüllen lassen kann, ohne die Zustimmung des Kunden zu benötigen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Unverbindliche Angebote: Die Antworten von Oido auf Anfragen, einschließlich Angeboten, sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich anders gekennzeichnet.
Verbindliche Angebote: Von Oido als verbindlich gekennzeichnete Angebote ersetzen alle vorherigen Angebote.
Kundenbestellungen: Vom Kunden aufgegebene Bestellungen sind sofort verbindlich. Einseitiger Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden ist ausgeschlossen, sobald Oido innerhalb einer angemessenen Frist eine AB ausstellt. Der Kunde ist ab Empfang durch Oido 30 Tage an seine Bestellung gebunden.
Bestellannahme: Oido behält sich das Recht vor, Bestellungen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch die Ausstellung einer schriftlichen AB, die ausschließlich den Umfang des Vertrages definiert.
Überprüfung der Auftragsbestätigung: Der Kunde muss überprüfen, ob die AB mit seiner Bestellung übereinstimmt. Wenn Abweichungen vorliegen, muss der Kunde sofort schriftlich widersprechen. Unterlässt er dies innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Annahme der Bedingungen der AB als erfolgt.
Sonderanforderungen: Besondere Kundenwünsche (z. B. Lieferfristen, Rabatte, einzigartige Designs) werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich in der AB bestätigt werden.
Proben: Bereitgestellte Proben sind unverbindlich und können Kosten verursachen, es sei denn, es wurde anderes vereinbart.
Designänderungen: Oido behält sich das Recht vor, Entwürfe nach Vertragsabschluss zu ändern, sofern diese Änderungen mit den Vorgaben des Kunden kompatibel oder geringfügig sind.
§ 3 zusätzliche Dienstleistungen: Planung und Beratung
Kostenpflichtige Leistungen: Dienstleistungen über die Lieferung der Waren hinaus, wie Beratung, Planung (z. B. akustisches Design) und Bauleistungen, sind nicht im Kaufpreis enthalten und unterliegen zusätzlichen Gebühren.
Entwurfsplanung: Oido kann eine vorläufige Entwurfsplanung im Zusammenhang mit der Platzierung und Integration von Akustikprodukten anbieten. Diese dient ausschließlich auf den ungeprüften Informationen des Kunden.
Umsetzungsverantwortung: Die Entwurfsplanung dient als unverbindliche Empfehlung und stellt keinen genauen Implementierungsplan dar. Sie muss vor der Installation von qualifizierten Fachleuten vor Ort überprüft und abgenommen werden. Oido übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Durchführbarkeit dieser Empfehlungen.
§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang
Lieferbedingungen: Die Lieferbedingungen sind in der AB angegeben. Fehlen spezifische Bedingungen, erfolgt die Lieferung gemäß Ex Works (EXW) gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms.
Liefertermine: Liefertermine sind ungefähr, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Oido haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Umstände außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden (z. B. Ereignisse höherer Gewalt).
Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Waren an den Frachtführer übergeben oder im Falle der Abholung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Annahmeverzug: Nimmt der Kunde die Lieferung am vereinbarten Datum nicht an, trägt er das Risiko und alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Verzögerung entstehen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise: Die Preise sind wie in der AB angegeben und verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben und anderer Kosten, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe an. Oido behält sich das Recht vor, weitere durch den Zahlungsverzug entstandene Schäden geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt: Die Waren bleiben Eigentum von Oido bis zur vollständigen Bezahlung. Der Kunde muss die Waren unter Eigentumsvorbehalt sorgfältig behandeln und angemessen versichern.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsfrist: Oido garantiert, dass die Waren für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Mängelanzeige: Der Kunde muss die Waren bei Erhalt prüfen und Oido offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich anzeigen. Verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden.
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